Jetzt bei FOKUS einchecken und Geld sparen:
Der Bildungsscheck NRW bringt Sie und Ihre Mitarbeiter/innen auf Kurs!
Hintergrund, Herkunft der Mittel und Ziele der Förderung
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 500 €/Person bis zu max. 50% der Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise Sprachkurse. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie z.B. Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Sprachkompetenz hilft, Arbeitsplätze zu sichern!
Nutzen Sie die Vorteile der Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales der NRW-Landesregierung
Bildungsscheck im Paket – gezielte Förderung von mittleren und kleinen Unternehmen
Jährliche Weiterbildung – verbesserte Förderung für Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen
Das neue Bildungsscheck-Verfahren verbessert den Zugang zur beruflichen Weiterbildung vor allem für diejenigen Menschen, die nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen. Sie können jetzt jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Dies gilt für folgende Personengruppen:
- Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen
- Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten
- befristet Beschäftigte
- Zeitarbeitskräfte
- Berufsrückkehrende, die Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind
Individueller und betrieblicher Zugang – Wer den Bildungsscheck erhält
Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch die o.g. Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.
- Einen Bildungsscheck kann in der Regel erhalten, wer im laufenden und / oder vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen hat.

