Kurzarbeit (KuG)

In Boom-Zeiten fehlt Unternehmen oft die Möglichkeit, ihre Beschäftigten weiterzubilden – sie sind im Betrieb unverzichtbar. Die Phase der Kurzarbeit sollte deshalb unbedingt zu Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei einen Teil der Weiterbildungskosten. Zusätzlich kann sie auf Antrag bereits ab dem 1. Monat die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte übernehmen, die während der Kurzarbeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

Bis zum 31.03.2013 fördert die Bundesagentur für Arbeit eine Vielzahl von Weiterbildungen.

Von einer solchen Maßnahme profitieren nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Durch eine Weiterbildung werden ihre beruflichen Qualifikationen erneuert und erweitert. Das erhöht die persönlichen Aufstiegschancen. Gerade für Unternehmen stellt Qualifizierung eine wertvolle Investition in die Zukunft dar. Eine gut ausgebildete und qualifizierte Belegschaft verbessert die Wettbewerbsposition insbesondere im globalen Markt und erhöht zugleich die Zufriedenheit der Beschäftigten.

Wer wird gefördert?

Mitarbeiter, die Kurzarbeitergeld beziehen.

Was wird gefördert?

Zertifizierte Maßnahmen, die Kenntnisse für den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln oder zu einer Teilqualifikation führen – dazu gehört Englisch, z. B. Business English, General English, Technical English.

Mit welcher Förderung können Sie rechnen?

Bis zu 100 % der SV-Beiträge für Mitarbeiter und Mitarbeiterinn, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen
Bei gering qualifizierten Arbeitnehmern bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie ggfs. ein Zuschuss zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten
Bei qualifizierten Arbeitnehmern zwischen 25 % und 80 % der Weiterbildungskosten je nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person des Arbeitgebers.

Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner Ihrer örtlichen Arbeitsagentur, damit Sie diese umfangreichen Fördermöglichkeiten nutzen können.

Auch Mitarbeiter, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind, können durch das Programm WeGebAU bei ihren Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsagentur gefördert werden.

Erste Informationen über geförderte Weiterbildungsmaßnahmen bei Kurzarbeit erhalten Sie hier:
Kursprogramm für Weiterbildungsmaßnahmen bei Kurzarbeit – Staatliche Förderung

Für weitere Informationen und die flexible Anpassung an Ihre firmeninternen Bedürfnisse wenden Sie sich bitte an: info@fokussprachen.com.