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Die Förderung in NRW für die berufliche Qualifizierung/Weiterbildung von Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen

Hintergrund, Herkunft der Mittel und Ziele der Förderung

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von bis zu € 500 /Person, max. 50% der Weiterbildungskosten. Die NRW-Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe (im betrieblichen Zugang) oder Beschäftigte (im individuellen Zugang) selbst. Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung bzw. Nachqualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise Sprachkurse. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen wie z.B. Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Nicht gefördert werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

FIT FOR FUTURE